Gesetze ändern sich im Mai
Schwerte, 11.05.2021 - 15:23 Uhr - Lesedauer: 5-6 Minuten
Achten Sie auch, auf das Update vom 12.05.2021, im Bereich "Corona-Bonus".
Wie eigentlich in jedem Jahr, ändern sich auch jetzt wieder die Gesetze. Was normal im Juni der Fall ist (immer nach 6 Monaten) wird jetzt schneller durchgesetzt. Das neue Bundesgesetz zum Lockdown z.B., wurde im April festgelegt und schnell beschlossen. Doch hier geht es um andere Gesetze, die trotz alledem, jeden Bürger betreffen wird. Was ihr nun wissen und beachten müsst, schildern wir auch hier, in unserem Beitrag.
Artikel von: Björn Schubert
Der Corona-Kinderbonus wird ausgezahlt
Hartz IV-Empfänger und Bezieher von Kindergeldleistungen, können jetzt mit etwas mehr mit Geld prassen, denn ab Mitte Mai (jetzt um den Dreh), wirft das Land einmalig, etwas mehr Geld an den Bürgern heraus. Ein alleinstehender Hartz IV-Empfänger erhält dann einmalig in diesem Jahr 150,00€ mehr auf seinem Konto. Auch Bezieher von Kindergeld, werden mit dem Corona-Bonus begünstigt. Auch die erhalten 150,00€ Zuschuss vom Staat. Aber ganz so toll, wie das nun klingen mag, ist das Ganze nicht. Kindergeldberechtigte Harzt IV-Bedürftige, erhalten nur einmal diese 150€, sofern sie mit einem Partner/in in einer Bedarfsgemeinschaft leben (BG). In der Regel allerdings, hat die Kindergeldkasse Vorrang vor dem Jobcenter, was bedeutet, dass es ggf. sein kann, dass diese Personen zwar den Kindergeld-Bonus erhalten, jedoch am Monatsende darauf, den normalen Regelsatz vom Jobcenter (ehemals ARGE) erhalten werden. Somit erhält ein Kindergeldberechtigter in einer Bedarfsgemeinschaft lebender, nur einmal diesen Zuschuss. Bevor Sie also Ihre Bonusleistung auf den Kopf hauen, planen Sie besser voraus.
UPDATE: Jeder erhält diesen Corona-Bonus. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Kindergeld-Bezieher sind, mit Ihrem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft leben, oder alleinstehend sind. Schauen Sie mal heute auf Ihr Konto, sie werden überrascht sein. Zugegeben, wir waren es auch, als wir davon gehört haben.
Mindestlohn für Maler und Lackierer erhöht sich
Sie brauchen einen neuen Anstrich, aber haben keine Lust, diese Arbeit selbst zu erledigen? Dann werden Sie wohl nun, ihren Corona-Bonus opfern müssen. Denn seit dem 01.05.2021, wird der Mindestlohn für Maler und Lackierer erhöht. Für die Personen, die dort tätig sind, ist dies natürlich wunderbar. Der tariflich festgelegte Mindestlohn, wird bis zum 31.05.2021 in Westdeutschland, um 2,1% angehoben und in Ostdeutschland, um 2,2%. Demnach würde ein ausgebildeter Maler und Lackierer 13,80€ die Stunde erhalten. Ungelernte M+L erhalten mindestens 11,40€ - Das ist weit mehr, als man anderswo in einem Callcenter verdient. Also kann man die Arbeiter, die Farben in unser Leben bringen durchaus, als glückliche Menschen bezeichnen.
Der Jugendschutz für mehr Sicherheit im Netz kommt
Mehr Sicherheit im Netz ist heutzutage besonders wichtig. Besonders für unsere Schützlinge. Nun ist es nicht wirklich möglich, die Kids so lange nach draußen zu schicken, auf Grund der derzeitigen Beschränkungen, sodass der Griff der Kleinen zum Tablet oder Smartphone, nicht sonderlich schwer ist. Zum 01.05.21 tritt eine Änderung des Jugendschutzgesetzes in Kraft, welches die Kids vor Cybermobbing und sexueller Belästigung im Internet schützen soll. Die Änderung des Gesetzes bewirkt, das künftig alle Apps eine gesonderte Kennzeichnung aufweisen müssen, die auf Kostenfallen hinweisen. Zudem werden sie verpflichtet, Kontaktfunktionen zu beinhalten und weiterhin, soll die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendschutz ausgebaut werden.
Neue "WhatsApp"- Nutzungsbedingungen
Ihr habt es sicherlich schon gehört, oder irgendwo anders gelesen. Ab dem 15.05. treten die neuen Nutzungsbedingungen für die beliebte Messaging-App "WhatsApp", in Kraft. Um diesen Message-Dienst von Facebook weiterhin nutzen zu können, müsst ihr erst den Nutzungsbedingungen zustimmen. Durch diese Veränderung, soll die Verarbeitung von Nutzerdaten optimiert werden. Unter diesen Voraussetzungen kann Facebook noch stärker mit anderen Facebook-Unternehmen wie Instagram usw. zusammenarbeiten.
Lockerungen für Geimpfte und Genesene
Aber auch das Coronavirus ist natürlich noch, das wichtigste Glied in unser Leben und so kam es nun am 09.05.2021, dass alle Geimpften, Genesenen oder Getesteten, ihre Freiheiten zurückerhalten werden. Für diese Personengruppen, gelten seit Sonntag nun nicht mehr die Beschränkungen zur Ausgangsperre und sie dürfen z.B. wieder, in die Restaurants gehen. Vorausgesetzt natürlich, diese besagten Etablissements sind auch allgemein geöffnet. In einem Bundesland, in welchem der Inzidenzwert allerdings noch über 100 liegt, wird es vermutlich schwierig sein, ein geöffnetes Café zu finden, geschweige denn ein Frisör der noch arbeitet. Aber grundsätzlich stünden diesen Personen wieder, die Türen dieser Bereiche, offen. Vergessen Sie dazu bitte nicht, den digitalen oder analogen Impfnachweis, eine Bescheinigung über eine Negativtestung und haben Sie stets Ihren Personalausweis dabei, um die Identität auf der Bescheinigung der Negativtestung, belegen zu können. Andernfalls, werden Ihnen die Zugänge zu den jeweiligen Geschäften, verwehrt sein.
Zur Identifikation stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
- Die Krankenversichertenkarte mit Lichtbild
- Der Personalausweis (egal ob alt oder neu / hierbei gilt nicht der Vorläufige ohne Lichtbild)
- Der Führerschein (hierbei gilt nicht der Vorläufige ohne Lichtbild)
- Reisepass
- Schülerausweis mit Lichtbild
- Fahrkarte mit Lichtbild
Achten Sie in jedem Fall darauf, dass in Ihrem Identifikationsnachweis immer ein Lichtbild enthalten ist. Bankkarten, auf welchen nur Ihr Name zu lesen ist, gelten hierbei nicht. Das Gleiche gilt auch für Monatsfahrkarten der örtlichen Verkehrsbetriebe. Ebenfalls werden betriebliche Ausweiskarten meist abgelehnt. Selbst auch dann, wenn darauf ihr Foto erkennbar ist. (Zutrittsausweise Ihrer Firma) Nur offizielle Nachweise haben hierbei stets, ihre Gültigkeit. Auch ein Attest vom Arzt, könnte Ihnen dabei behilflich sein, sofern Sie gerne einen Nachtspaziergang machen möchten, Sie aber nicht geimpft, genesen oder getestet wurden. Der Arzt stellt Ihnen gerne, ein kostenpflichtiges "Attest" aus, welches Sie von der Ausgangssperre verschont. Allerdings ist auch hierbei zu beachten, dass nicht alle Kontrollen, dieses Attest auch akzeptieren werden. Durchaus ist dieses Vorgehen noch immer schwebend unwirksam. Sollte Ihnen der Arzt also, ein Attest ausgestellt haben, der Ihnen ärztlich geraten hat, das Haus verlassen zu dürfen, beispielsweise aus psychologischen Gründen, sollten Sie es dann auch möglichst vermeiden, in einem Auto erwischt zu werden. Ordnungshüter, könnten dann dieses Attest zu wörtlich nehmen und Ihnen ist eine Strafzahlung somit, sicher.
Quellenangaben:
Informationen erhalten von: Bundesrepublik Deutschland / Fakttastisch.net / Land NRW / ntv / ARD und ZDF
Bilder: wurden entfernt
Text von: CY
(C) by YI und VBS 2021
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