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Ein Guthaben?

Schwerte, 24.01.2023, 13:10 Uhr - Artikel von: Björn Schubert (Chas York) - Lesedauer ca. 3 Minuten

Bei Vielen, könnte die jährliche Strom-Endabrechnung, Verwunderung in Schwerte ausgelöst haben - Bild: Zeichnung von Björn Schubert 2023

Nach der Jahreswende und bei den ganzen Idiotien, welche die Regierung bisher veröffentlicht hat, bekam man Bammel davor, wenn frühestens zum Ende des Monats Januar, die alljährliche Stromabrechnung ins Haus flattern würde und so war es schließlich auch, beim Großteil der Familien, ja sogar den Unternehmen in Schwerte. Für die meisten galt in diesem Monat, nach den überschwänglichen Feiertagen des letzten Jahres; "Hoffentlich kann ich die Stromrechnung noch bezahlen.", bei allem, was man nämlich so in den Nachrichten hörte, würde es nämlich unbezahlbar sein. Die meisten, die aber nun ihre Rechnung in den Händen halten, glauben an einen Fehler, weil sie Geld zurückbekommen, statt zahlen müssen. Woran liegt das?

Man hört es überall. Die Regierung will, obwohl wir ein "Stromproblem" haben, die Atomkraftwerke abschalten und die gehen damit, nicht nur das Risiko ein, dass es uns an Energie mangeln könnte, sondern auch gleichzeitig, dass uns die Lichter ausgehen werden. Wer davon soweit verschont bliebe, dem träfe eine andere Herausforderung, nämlich 'Wie bezahle ich die dicke Rechnung, die bald ins Haus flattern wird?' und ja, bei allem, was man so hört, ist dieser Gedanke durchaus berechtigt. Nun standen viele Bewohner von Schwerte, vor ihren Briefkästen und hielten den Brief von der Stadtwerke, schwitzend in der Hand. Man öffnet ihn und stellt dann fest: "Hä, Guthaben? Wie kann das sein? Da liegt bestimmt ein Fehler vor.", aber nein, tatsächlich hat alles seine Richtigkeit.

Viele Faktoren sprechen, für ein Guthaben

Der Grund, wieso viele Schwerter nun, ein Guthaben auf ihrer Jahresabrechnung erblicken können, sind viele verschiedene Dinge, die bei der Abrechnung berücksichtigt werden. Viele vermuteten, eine heftige Nachzahlung, wegen der Preissteigerungen im deutschen Energiemarkt. Doch für die meisten in Schwerte, gab es die Überraschung; viele bekommen, ein Guthaben zurück und bei einigen sogar, im vierstelligen Bereich. Gleich mehrere Effekte, führten zur Entlastung beim Kunden, hieß es, Seitens der Ruhrnachrichten. Den größten Effekt, hätte die Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 7% gebracht. Dies geht aus einem von der Ruhrnachrichten erschienenen Artikel, vom 24.01.2023 hervor. Durch jene Senkung der Mehrwertsteuer, habe sich der Gaspreis um 12% gesenkt, hieß es. Glück auch für die Kunden, dass die Stadtwerke Schwerte, nicht rollierend, also mit mehreren Abrechnungstagen, sondern jährlich abrechnet, weil somit kam die Mehrwertsteuersenkung, den Kunden zugute.

Späte Heizperiode

Hinzu kam auch noch, dass das Wetter für die Schwerter, besonders gut zum Jahreswechsel mitgespielt hat. Da dieses Jahr im Dezember, bis auf ein paar wenige Tage, besonders mild von den Temperaturen war, mussten die meisten Kunden weniger heizen. Die Preiserhöhungen, griffen zwar schon im Sommer und damit auch die Anpassung der Abschlagszahlungen. Die Heizperiode begann in diesem Jahr allerdings, etwas später sodass die Heizungen getrost ausbleiben konnten. Außerdem kamen bei den Schwertern die Appelle zum Energiesparen an, sodass dies auch entsprechend eingehalten wurde, hieß es und es wurde deshalb, weniger Energie verbraucht.

Soforthilfe und EEG-Umlage

Ein weiterer Aspekt für das Guthaben, waren die Soforthilfen der Bundesregierung und der Fall der EEG-Umlage, die sich positiv auf die Jahresabrechnungen auswirken konnten, sodass sich die meisten Kunden, über ein Guthaben freuen können, hieß es Seitens der Ruhrnachrichten. Der Streik bei der Post aktuell in Schwerte, sorgte bei der Stadtwerke jedoch, für ein wenig Sorge, weil noch nicht bei allen Kunden, die Jahresabrechnung angekommen sei. Und auch Mieter, die ihre Abrechnungen vom Vermieter erhalten, wüssten noch nicht, ob sie am Ende nachzahlen müssen. Diese Information und Nachricht, gilt nur für Schwerte. Bei den anderen Städten, kann es aber auch zu einem Guthaben kommen, sofern die Kunden beim örtlichen Energieversorger Kunden sind. Informationen für abweichende Anbieter, wie zum Beispiel Yello oder Evonik etc., wenn der örtliche Betreiber zum Beispiel die DEW21 ist, könnten gegebenenfalls nicht von einem Guthaben profitieren. Der Grund dafür ist, weil sogenannte Drittanbieter zwar abschlagstechnisch günstigere Tarife anbieten, jedoch der Verbrauchswert teilweise höher ausfallen kann. Deswegen empfiehlt die Verbraucherzentrale, sich beim örtlichen und städtischen Anbieter anzumelden, da etwaige Vergünstigungen eher an die Kunden weitergegeben würden.

Quellenangaben:
Quelle: Ruhrnachrichten (Dieser Artikel, enthält eine Paywall. Wir haben uns diesen durchgelesen und die Informationen an euch weitergegeben.)
(C) by YORK INTERNATIONAL / VERLAG BJÖRN SCHUBERT 2023

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