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Fragen und Antworten zum "Böllerverbot 2020"

Ob ein Böllerverbot abgewendet wurde, ist immer ein bisschen schwammig zu beurteilen. In einigen Nachrichtenberichten hieß es, nun sei es auf öffentlichen Plätzen und Straßen verboten. Nur mit dem Unterschied, dass nahezu jeder Bürger, auf den Straßen vor ihren Häusern bislang, geknallt hatten und auch Straßen durchaus, als öffentliche Plätze zu betrachten waren. Wir haben für euch, die häufig gestellten Fragen und Antworten, aufgelistet.

F:Wenn ich bei mir vor der Haustür knalle, ist das dann erlaubt?

A: Dies kommt ganz darauf an, wo dein Haus liegt. Sofern es direkt im Stadtzentrum ist, wäre es unter Umständen möglich, dass du Schwierigkeiten bekommst. Frage am besten, im Rathaus deiner Stadt nach, ob und inwiefern das Knallen in deinem Stadtgebiet erlaubt ist. Auf dem eigenen Grundstück, oder dem Grundstück deines Gemeinschaftshauses, ist dir das Zünden von Pyrotechnik allerdings gestattet.

F:Wo bekomme ich denn mein Feuerwerk her, wenn meine umgebenden Supermärkte, kein Knallsortiment anbieten?

A: Grundsätzlich ist es dir gestattet, von deutschen Feuerwerksherstellern auch im Internet, dein Feuerwerk käuflich zu erwerben. Achte hierbei allerdings, auf die notwendigen Prüfsiegel und darauf, dass der Vertrieb und die Nutzung deiner gekauften Böller, nicht in Deutschland verboten ist. Schaue hierzu bitte in unserem Artikel nach „Wie erkenne ich Polenböller?“.

F:Sollte ich am 29.12.2020 früh losgehen, um noch Feuerwerk zu bekommen?

A: Grundsätzlich ist ein frühes Aufstehen, nicht notwendig. Sofern dein Supermarkt auch Feuerwerksprodukte anbietet, müssen diese Geschäfte im Grunde gewährleisten, dass noch bis zu 31.12. der Verkauf möglich ist und Produkte erhältlich sind. Natürlich gilt aber auch; ‚solange der Vorrat reicht.‘ Demnach wäre es also dir überlassen, ob du extra früh aufstehen möchtest. Die Wahrscheinlichkeit ist allerdings sehr hoch, dass noch reichlich Feuerwerksprodukte vorhanden sein werden, selbst wenn du nachmittags in deinem Supermarkt gehen würdest. Immerhin hält die Regierung ja dazu an, möglichst auf Feuerwerk zu verzichten.

F: „Wird es dieses Jahr, weniger Feuerwerk am Himmel zu sehen geben?“

A: Da wir natürlich nicht in die Zukunft blicken können, ist diese Frage nur schwerlich zu beantworten. Gleichwohl können wir aber sagen, dass es sehr viele Feuerwerksfreunde gibt und wir damit rechnen, dass trotzdem so geknallt wird, wie man es aus den vorherigen Jahren kennt. Allerdings kann auch alles anders sein und die Knallerei reduziert werden. Dies kommt darauf an, wie die Bürger handeln werden.

F:Ist eine Schreckschusswaffe, für Signalkartuschen erlaubt?

A: In Deutschland gibt es per Gesetz keine Schreckschusswaffen, die ohne Waffenschein frei geführt werden dürfen. Wird die Schreckschusswaffe nur transportiert, muss dies in einem verschlossenen Behältnis stattfinden. Der Transport sowie der reine Erwerb und Besitz ist ab 18 erlaubt. Bisher wurde noch nichts über die Schießerlaubnis gesagt. Das Abfeuern deiner Schreckschusswaffe unterliegt weiteren Vorschriften. Grundsätzlich ist das Schießen mit einem Schreckschussrevolver oder einer Schreckschusspistole auch bei Besitz des Kleinen Waffenscheins nur auf dem befriedeten Besitztum zulässig, wenn dabei keine Lärmbelästigung erzeugt wird. In der Öffentlichkeit ist das Schießen verboten! Deine Schreckschusspistole darfst du daher an Silvester nicht vor deinem Haus auf der Straße mit den Nachbarn zusammen abschießen oder an Bahnhöfen und öffentlichen Plätzen nutzen. Diese hier vorgestellten Ausnahmen gelten für Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann. Die Pyromunition zählt zwar zu dieser Munitionsart, Silvester ist jedoch keine spezielle Ausnahme, die das Schießen mit der Schreckschusswaffe erlaubt. Silvester unterscheidet sich in dieser Hinsicht nicht vom Rest des Jahres!

F:Was versteht man darunter, dass das Knallen dieses Jahr, auf öffentlichen Plätzen und Straßen verboten sein soll?

A: Dies bedeutet, unseres Wissens nach, dass das Knallen auf der Straße vor deinem Haus z.B. untersagt ist. Hierzu achte aber besonders auf Informationen, lokaler Nachrichtensender deiner Stadt (deines Kreises). Diese geben dir gerne die Informationen, wo in deinem Wohngebiet das Knallen erlaubt und / oder verboten ist. Auf öffentlichen Plätzen (Innenstadtkern), Parks und Waldgebiete, ist das Zünden von Pyrotechnik untersagt. Dies gilt ebenfalls für Bereiche vor; Krankenhäusern, Alten- und Pflegeeinrichtungen jeglicher Art, Kindergärten, Kitas, Schulen und kirchlichen Einrichtungen jeglicher Art. Auch in Bereichen von Tankstellen, Fachwerkhäusern oder historisch bedeutsame Gebäude deiner Stadt, ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern untersagt.

F:Mit wie vielen Leuten, darf ich in meiner Wohnung feiern?

A: Grundsätzlich, ist es von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Vom Bund jedoch wurde ausgesagt, dass ab dem 20.12. bis zum 01.01.2021, eine Besucheranzahl von max. 10 Personen gestattet sei. Hierzu schaue aber explizit nochmal, in deinem Bundesland, auf die geltenden Regelungen.

F:Muss ich zum Böllern eine Maske tragen?

A: „Sofern du alleine irgendwo bist und deine Böller zündest, ist dies für dich möglich, aber keine Pflicht (ausgenommen die Stadt hat in deinem Bereich, eine entsprechende Maskenpflicht ausgeschildert). Erst wenn du mit mehreren Personen, auf der Straße zusammentreffen solltest, erst dann wäre eine Maske Pflicht, sofern du nicht, den nötigen Sicherheitsabstand von 1,5m einhalten kannst. Allerdings wenn es so weit kommt, solltest du dir vielleicht einen anderen Platz suchen, auf welchem kaum Personen sind. Eine mögliche Kontrolle von Ordnungshütern, könnte dann, für einen schlechten Start ins Jahr sorgen, weil auf belebten Plätzen und Straßen, das Böllern verboten ist.

Knallen ist also erlaubt...

Trotz der Tatsache, dass das Böllern in diesem Jahr nicht verboten wird, vermuten viele Feuerwerkfans, dass es wohl zum letzten Mal der Fall sein könnte, dass draußen eifrig geknallt werden kann. „Die Wahrscheinlichkeit, dass man im nächsten Jahr ein generelles Feuerwerksverbot, im Zuge einer weiterführenden Corona-Krise befürworten wird, ist ziemlich hoch.“, so ein Feuerwerksfreund aus Instagram. Immerhin sei man schon seit Jahren daran, irgendwelche Gründe zu finden, die ein Böllerverbot ermöglichen würde, meinte der Feuerwerksfreund, der sein Name nicht preisgeben möchte.

Böllerempfehlung von YORK INTERNATIONAL

YORK INTERNATIONAL empfiehlt wärmstens, wie auch im vergangenen Jahr, die Ring- und Bombenraketen, welche in einem Set in diversen Supermärkten angeboten werden. Ideal sind die Sets von ‚Weco-Feuerwerk‘. Sie sind recht günstig erhältlich (unter 20,00€) und ergeben schöne Effekte, sowohl bunte Leucht- und auch Knalleffekte.

 

Quellen
Thema Schusswaffen: airweapon.de, Bild Schusswaffe: Bearbeitet von CY, gefunden auf Google.
Bilder: Google, Chas York [Silvesterfeuerwerk 'Knallen ist also erlaubt']
Weco-Feuerwerk [Empfehlung]

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