Corona

Kleiner Lockdown in NRW

Im gesamten NRW Landesgebiet, herrschen ab dem 02.11.2020, neue Corona-Richtlinien, im Kampf gegen das Virus. Zahlreiche Bürger, Restaurantbetreiber und die Veranstaltungs-branche beschweren sich, über die teils unlogische Handlungsweisen. Doch die Regierung beschloss nun, die folgenden Richtlinien, voraussichtlich bis 30.11.2020.

Die NRW Landesregierung warnt eindringlich davor, auf Dienstleistungen wie, Gesichtsbehandlungen, Nagelstudios etc. zu verzichten, sofern der Sicherheitsabstand von mind. 1,5m nicht einhaltbar ist. Dienstleistungen des Frisörhandwerks, sind aber weitestgehend gestattet, sofern die Hygienevorschriften eingehalten werden. Auch medizinische Einrichtung wie Physio- und Ergotherapeuten, Hörakustiker und Optiker, bleiben weiterhin geöffnet.

Wer ab Montag einkaufen muss, der hat es wohl schön ruhig. Denn ab da, dürfen nicht mehr allzu viele Personen sich, in einem Geschäft aufhalten. Achten Sie bei Ihren Einkäufen, auf die im Laden geltenden Maskenpflichten und auch ggf. hörbare Durchsagen. Bringen Sie außerdem viel Zeit mit, weil es, je nach Größe des Geschäftes, zu langen Wartezeiten vor den Eingängen kommen kann.

Sämtliche Gastronomiebetriebe, werden geschlossen. Nur erlaubt sind Restaurants, welche Ihre Spezialitäten auch zum Mitnehmen anbieten. Die NRW Landesregierung möchte damit erreichen, dass die Städte sich nicht mehr, so ohne Weiteres erheblich füllen. Ist ein Gang in die Innenstadt unabdingbar in Ihrem Ort, achten Sie auf ggf. geltende Maskenpflichten, in der Öffentlichkeit. Etwaige Schilder, weisen einem jeden Bürger darauf hin.

Alle Veranstaltungsbereiche & Freizeiteinrichtungen wie, Theater, Kinos, Museen, Konzerthäuser etc. werden bis auf Weiteres geschlossen. Dies gilt sowohl auch für Veranstaltungen im Inneren, sowie äußeren Bereichen, wie z.B.; Messen, zoologische Gärten, Freizeitparks und Trödelmärkte. Sofern Sie sich Eintrittskarten für einen Freizeitpark bspw. wie „Movie Park Germany“ bestellt haben, sprechen Sie bitte mit dem verantwortlichen Unternehmen.

Bisher, so möchte es die NRW Landesregierung, bleiben alle Schulen und Kitas geöffnet. Ob und inwieweit, Sonderreglungen in bestimmten Schulen in Ihrem Ort gelten, entnehmen Sie diese Infos bitte, von Ihrer Schule und informieren Sie sich hierzu bitte ausführlich. Derzeit sind keine speziellen Sonderregeln, an NRW Schulen bekanntgegeben worden. Achten Sie auch, in höheren Schulklassen eine Maskenpflicht einzuhalten und alle 20 Minuten, eine Stoßlüftung durchzuführen.

Es sind Treffen nur noch mit den Angehörigen zweier Haushalte gestattet. Partys mit mehr als 10 Personen, ohne Genehmigung sind, bis auf Weiteres verboten. Privatpartys stehen außerdem unter Strafe. Vermeiden Sie also, so gut es geht, lautstarke Zusammenkünfte. Ebenfalls ist es empfehlenswert, auf Hochzeitsfeiern oder Beerdigungsfesten, zu vermeiden.

Weitere Informationen finden Sie auf Facebook: www.facebook.com/NRW

Bilderquelle: Land NRW – Facebook-Seite

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