Nachrichten

Neue Corona-Regeln im Überblick II

Schwerte (Ruhr), 06.03.2021 (dpa / VBS): Seit über drei Monaten, werden wir nun dazu angehalten, stets auf die neuen Corona-Verordnungen zu achten und monatlich gibt es immer wieder, neue Regelungen die wir euch nicht vorenthalten können. So gerne wir dies auch würden. Aber die Information muss leider auch hier, zu euch durchdringen können. Beachtet bitte: Diese Verordnungen gelten nur für das Land NRW. In anderen Bundesländern, können andere Regelungen geltend sein. Bitte achtet hierbei auf die Inzidenzwerte in eurem Bezirk, Kreis oder Bundesland. Alle neuen Regelungen, gelten in ganz NRW mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 100.

Wie man es auch drehen und wenden mag; die Frage, ob diese neuen Corona-Verordnungen nun zielführend sind oder nicht, obliegt uns leider nicht zu urteilen. Dennoch gibt das Land NRW nun neue Regelungen bekannt, die wir hier für euch, nochmal genauer präsentieren.

  • Treffen im öffentlichen Raum, sind weitestgehend nun wieder etwas gelockert worden. Ab dem 08.03.2021 gelten dann wieder, leicht angepasste Regelungen. Statt eine Person, die einen weiteren Haushalt, von maximal zwei weiteren Personen, besuchen darf, dürfen nun bis zu 5 Personen zusammentreffen. Diese Verordnung beruft sich allerdings, auf das Zusammentreffen IN DER ÖFFENTLICHKEIT. Kinder bis zum 14. Lebensjahr, werden dabei jedoch nicht berücksichtigt. Welche Regelungen für ein Treffen in den eigenen vier Wänden vorgesehen ist, wird hierbei allerdings nicht erwähnt. Demnach gilt dann wohl, dass so viele Personen wie möglich, sich wieder gegenseitig besuchen dürfen, solange sich der Nachbar nicht bei Ihnen, in Form einer Anzeige, bei den Ordnungshütern beschwert. Es wird allerdings empfohlen, möglichst auf Treffen die über die Anzahl von maximal 5 Personen hinausgeht, zu verzichten. Eine Pflicht, dies allerdings nicht zu tun, gibt es augenscheinlich nicht.
  • Paare, unabhängig von ihren Wohnverhältnissen, gelten als ein Hausstand. Die Absicht allerdings, diese meistgestellte Frage damit zu beantworten, scheint wohl jedoch ein gefundenes Fressen für Schlupflöcher zu sein. Demnach kann jede Person, die z.B. in einem vollbesetzten Fahrzeug sitzt, als ein einziger Hausstand deklariert werden. Nun, da es natürlich momentan, ziemlich schwer ist, sich bei der Behörde umzumelden, gilt hierbei die Unschuldsvermutung. Sagen also alle vier Personen im Fahrzeug aus, dass sie zusammen wohnen, müsste dies also ohne Schwierigkeiten durchgewunken werden. Folglich bringt diese gut gemeinte Ergänzung wohl eher, das eigentliche Gegenteil, was man eigentlich zu vermeiden versuchte.
  • Die Maskenpflicht der FFP2- und der medizinischen Masken, bleibt weiterhin bestehen. Dies allerdings nur, sofern man in der Öffentlichkeit, ein Geschäft betreten will. Außerhalb dieser Geschäftsräume, also zum Beispiel in der Fußgängerzone oder Ähnlichem, sind weiterhin die Stoffmasken (auch Alltagsmasken) gestattet. An dieser Regel, hat sich kaum etwas verändert.

  • Einige Einzelhändler können wohl nun, etwas aufatmen. Naja, oder auch eben nicht. Ab kommenden Montag, dürfen dann wieder Gartenmärkte, Blumengeschäfte, Bücherläden und Schreibwarengeschäfte öffnen. Doch nun kommt der Haken: Andere Geschäfte, die nicht unter den vorher angegebenen Kategorien fallen, dürfen allerdings keine Laufkundschaft bedienen, sondern müssen sich auf das sogenannte (Click & Meet) berufen. Ähnlich wie beim "Click & Collect", ruft man in dem Geschäft seiner Wahl an, um einen Termin zu vereinbaren. Schneller wird es wohl gehen, wenn man aus dem "Click and Meet", ein "Click and Collect" machen würde. Dabei braucht man nämlich einfach nur noch, seine vorher bestellte Ware quasi "zurücklegen" zu lassen, geht dort hin nach Erhalt eines Termins, um dann die bestellte Ware abzuholen und zu bezahlen. Wer allerdings denkt, er habe die Möglichkeit mal eben, in diesem Geschäft lange zu stöbern und zu bummeln, der irrt hierbei leider. Die Kundenanzahl in einem Laden, ist auf 1 Person pro 40m² Verkaufsfläche begrenzt und immerhin, warten ja draußen noch andere Kunden, die ebenfalls bummeln wollen und pünktlich ihren Termin wahrnehmen möchten. Es kann dann also durchaus passieren, dass es viele Personen gibt, die in Warteschlangen vor den Eingängen der jeweiligen Vor-Ort-Geschäfte auf ihren Einlass warten und dies kostet vermutlich mehr Zeit, als die Parkuhr zulässt. Wer also daran teilnehmen möchte, sollte schon mal ordentlich Zeit zum Warten einplanen und dies nur, für höchsten 5 - 15 Minuten, die man dann im Laden verbringen darf. Geschäfte, die womöglich nicht über ein solches Terminbuchungssystem verfügen, können an dieser hirnrissigen Aktion, kaum teilnehmen und bei denen es möglich ist, wird es vermutlich an der Ladengröße selbst und an der Terminvergabe scheitern, bei welcher man mit erhöhtem Anrufaufkommen rechnen muss, um diesen überhaupt erstmal zu bekommen. Unterm Strich bedeutet das, dass man vermutlich gar nicht erst zu einem Termin kommen, oder auf einem Losungsverfahren, wie damals bei 9Live zurückgreifen wird. Naja, oder die Geschäfte, machen gar nicht erst auf und berufen sich hierbei eher, auf die Onlineverkäufe, wenn dies deren Möglichkeitsrahmen zulässt. Naja, und man muss dazu auch noch sagen, dass viele Geschäfte, wie z.B. SATURN oder Ähnliche, gar nicht über ein Kundenoffenes Telefonsystem verfügen. Mal eben im Laden bei "Müller" in Dortmund anrufen, funktioniert dabei nicht so wirklich. Hier muss man in der Zentrale anrufen und landet vermutlich in Ulm, wo der Hauptsitz dieser Kette sich befindet und kämpft dann sicherlich, gegen Millionen Bürger an, die ebenso wie Sie, einen Termin erhaschen wollen. Das verhält sich dann in etwa gleich wie, als wenn man bei der Impfhotline anrufen würde. Macht also irgendwie, alles nicht so wirklich Sinn.

  • Auch die Veranstaltungsbranche darf wieder öffnen. Also Zoos, Museen, Tierparks, Kunstausstellungen, Sehenswürdigkeiten etc. sind damit gemeint. Allerdings ist auch hierbei wieder, eine Terminvergabe vorab, erforderlich und es darf nur maximal 1 Person auf 20m² zu finden sein. Diese letztgenannte Reglung, betrifft aber nur Bereiche, in geschlossenen Räumen. Also Burgen oder Ähnliches. Ob hierbei allerdings eine MNS-Pflicht gilt, wird zwar nicht erwähnt, jedoch wäre es natürlich logisch. Konzert- und Kinobesuche, sind allerdings weiterhin nicht möglich. Wir halten dies jedoch, für schwerlich durchführbar. Immerhin in einem Museum zum Beispiel, kann man sich nicht wirklich die Objekte anschauen, weil man vermutlich dann wohl, von hinten mit dem Zeigestock gepiekt werden müsste, damit der Fluss innerhalb des Gebäudes, weiter fließen kann. Ansonsten würden sich auch höchstwahrscheinlich, die Wartenden draußen, die Füße in den Bauch stehen. Also ein gemütlicher Rundgang, kann es damit schon mal nicht wirklich werden.

  • Für Teamsport, zum Beispiel für 22 Personen Plus Schiedsrichter, wird dann wohl kein Training möglich sein. Also die Fitnessstudios jedenfalls, haben bei der ersten Verordnung schon mal, schlechte Karten. Diese gilt nämlich nur unter freiem Himmel und hierbei sind auch wieder nur, maximal 5 Personen aus zwei Hausständen möglich. Also auf dem Bolzplatz eine Runde zu Kicken, ist erlaubt. Jedoch Vereinssport vermutlich eher weniger. Dort würden nämlich ein paar Personen mehr, als 5 zusammenkommen, ähnlich wie in den Schulen zur Zeit. Kinder bis 14 Jahren hingegen, dürfen unter Aufsicht weiterhin draußen Sport treiben. Natürlich auch, unter freiem Himmel. Wie das allerdings beim Schulsport geregelt werden soll, wenn alle Kids wieder, ab den 13.03.2021 in die Schule müssen, wird natürlich wieder nicht erwähnt. Zum Thema Schule, kommen wir aber später noch. Da blickt, ehrlich gesagt, auch von uns keiner mehr so wirklich durch.

  • Also bei Tätowierern, Gesichtspflegern usw. darf man ohne Termin hingehen, aber für einen Frisör brauche ich einen? Also manchmal fragt man sich doch echt, was die NRW-Landesregierung bei der Planung dieser Regelungen, genommen hatte. Augenscheinlich haben sie wohl selbst nicht mehr sonderlich, die vorhergehenden Regelungen die vor dem 08.03.2021 in Kraft treten sollen, auf dem Schirm gehabt, oder einfach nur schlichtweg, gepennt. Maniküren, Massagen und Tätowierer dürfen also wieder, unter normalen Hygienebedingungen arbeiten und ihre Geschäfte öffnen. Unfair wird es dann, wenn man sich einmal die Arbeitsweisen der jeweiligen Berufsgruppen, vor Augen führt. Tätowierer und Masseusen, können kaum den nötigen Sicherheitsabstand gewähren. In einem schlecht durchlüfteten Raum, wie zum Beispiel jetzt, in einem Beautysalon, schwirren die Aerosole, trotz Maske herum. Egal wer sie trägt. Eine Übertragung des Virus ist gänzlich möglich und auch nicht zu unterschätzen. Doch wieso dürfen die, ohne Terminvergabe arbeiten, während man bei seinem Frisör seiner Wahl und bei relativ gleichen Bedingungen, am Telefon für seine Friese, förmlich Schlange stehen muss? Na, die Frage, wird sich wohl kaum beantworten lassen, weil diese Gegebenheit eigentlich, ziemlich hirnrissig und wohl gar nicht, gut durchdacht gewesen ist. Bei Gesichtspflege usw. muss man jetzt sogar, einen negativen Corona-Test vorweisen. Bedeutet also: Bevor ich mir meine Mitesser aus dem Gesicht meißeln lassen kann, müsste ich erstmal zu ein Corona-Testzentrum, mir ein negatives Ergebnis holen. Anschließend mit dem Negativnachweis in die überfüllte Bahn steigen, mich anhusten lassen, um dann infiziert beim Gesichtspfleger ankommen zu können? Schlaue Idee, wirklich... wirklich sehr schlau. Na, wenn dann die Corona-Zahlen heruntergehen werden, scheint das Virus wohl doch nicht so schlimm zu sein, wie alle behaupten. Und überhaupt: Ich persönlich, kann ja negativ getestet werden. Aber wer gibt mir die Gewissheit, dass die existenzfürchtigen Mitarbeiter meines Schönheitssalons, auch selbst negativ sind? Es ist ja nun mal nicht wirklich möglich, schon alleine aus datenschutzrechtlichen Gründen, einen Nachweis über den behandelnden Arbeiter einsehen zu können. Vermutlich würde er mir einen Vogel zeigen, wenn ich ihm sagen würde: "Bitte weisen Sie mir, ein negatives Testergebnis vor!", manche Entscheidungen, sind nicht mehr wirklich gut verdaulich.

Irrsinnige Regeln, schlecht durchdacht. Aprilscherz?

Einige Bürger dieses Bundeslandes, welche diese Reglungen gelesen hatten, glaubten nicht umsonst, an einen verfrühten Aprilscherz. Abgesehen davon, ist dieses Thema aber auch nicht wirklich mehr, zu belächeln. Was in den vergangenen drei Monaten, inklusive dem Dezember und dem frisch angefangenen März, an Verordnungen ins Leben gerufen wurde, dabei lachen sich Außenstehende, die davon Wind bekommen mittlerweile, ins Fäustchen. Gewisse Regelungen, haben natürlich einen Sinn. Aber was nun alles, nach dem 16.12.2020 zustande gekommen war, kann man einfach nicht mehr mit guten Glauben beschenken. Die Hoffnung, dass am ersten April die bitterböse Auflösung kommen würde, haben wir zwar schon längst aufgegeben. Jedoch hin und wieder, glaubt man doch noch, an solch einem sehr schlechten Scherz. Besonders die Tatsache, dass man nun alle Kinder in die Schule schicken wird, ist schon ein Unding, das Seinesgleichen sucht. Im letzten Jahr hieß es noch, dass das Virus "SARS-CoV-2", keinen Halt vor Kindern machen würde. Auch war im Gespräch, dass dieses Virus bei Kindern, eine Kawasaki-Syndrom ähnliche Erscheinung verursachen würde. Doch wo sind nun diese Erkenntnisse? In Akten verpackt und im Archiv eingetütet? Wohl kaum. Jetzt, wo überall auf der Welt, die Mutation des Virus umgeht, öffnet man die Schulen. Was keiner bisher verstehen konnte war, dass die Mutation angeblich, 5x schlimmer sein würde und noch infektiöser sei, als dessen Vorgänger. Na wo ist dann bitte der Sinn, die Kids wieder in die Schulen zu schicken? Sorry, aber es gibt dabei keinen.

  • Maximal 5 Personen aus zwei Haushalten: Dies ist die derzeitig geltende Regel in der Öffentlichkeit. Doch in einer Schule, sitzt man im Regelunterricht, mit durchschnittlich 10 verschiedenen Haushalten, auf engstem Raum. Trotz Lüftung durch ein geöffnetes Fenster, müssen im Winter die Kinder nicht nur frieren, sondern im Sommer auch schwitzen. Naja, und im Sommer - das weiß ein Jeder - ist der Luftaustausch noch geringer, als im Winter, Frühling oder Herbst. Da kann es dann mal Tage geben, in denen Flaute herrscht. Wie soll dies dann funktionieren? Naja, dann wäre dann noch, der ÖPNV: Maximal 5 Personen aus zwei Haushalten... Hmm … also in einem Bus oder in einer Bahn zur Stoßzeit, kommen sogar noch mehr Personen auf engstem Raum zusammen, wie in der Schule und in der eigenen Familie zusammen. Scheinbar wollte, oder hatte man nicht, über diese alltägliche Situation nachgedacht. Ich tippe allerdings hierbei, auf "wollte".
  • Keine Hofpausen: Was soll dieser Unsinn? Schüler brauchen gewisse Hofpausen, um sich austauschen zu können. Klar sollte man dies natürlich, mit einem nötigen Sicherheitsabstand, während der Krise, machen. Doch die ganze Zeit in der Klasse zu sitzen, ohne die Möglichkeit sich mal die Beine vertreten zu können, ist eigentlich schon, die reinste Zumutung, zusätzlich noch zu den Masken, die man länger tragen muss, als eigentlich vom Hersteller vorgegeben wurde.
  • Grund- und weiterführende Schulen: Ach, und was ist mit Berufsschulen? Scheinbar wurde diese Schulform wohl immer wieder aufs Neue vergessen. Heute allerdings, erklärte sich das Land NRW mal endlich dazu bereit, seit die Krise aufgekommen war, auch mal die Berufsschüler zu berücksichtigen und zu benennen. Demnach müssen die Schüler solcher Institutionen, ab dem *15.03.2021 wieder ins Schulgebäude zurück. Allerdings nicht die ganze Woche über. Es wird Wechselunterricht geben, sodass man in der Woche dann, über 2 oder 3 Tage im Gebäude unterrichtet wird und die restlichen Tage, von Zuhause aus. Doch gerade in den Berufsschulen, kommen verschiedene Altersgruppen zusammen, die unter Umständen auch zu einem sehr hohen Prozentsatz, zur Risikogruppe zählen. Diese Schülergruppen in einem Raum zu unterrichten, wäre nicht nur töricht, sondern auch zugleich, sehr fahrlässig. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich das Virus schneller in diesem Bereich verbreitet, ist sehr hoch. Aber auch die Schüler von 7-16 profitieren nicht unbedingt, von einer Immunität. Immerhin wurde es vom RKI auch schon bewiesen, dass Kinder in diesem Altersbereich, durchaus als Überträger des SARS-Virus in Frage kommen. Der Verlauf der COVID-Krankheit allerdings, sei verhältnismäßig mild einzustufen. Doch was bringt es denn, wenn ein Kind einen milden Verlauf aufweist, allerdings damit seine Eltern und Konsorten ansteckt, die dann auch noch arbeiten gehen und das Virus groß und breit verteilen, ohne überhaupt zu wissen, dass sie infiziert sind? Stellt sich denn niemand in der Regierung, diese Fragen? Wieso sind die Zahlen, nach der Schulöffnung wieder gestiegen? Weil die Kids sich gegenseitig angesteckt haben, die Familie ebenso und es wieder kursieren konnte. Ganz einfache Logik.
    * Dieses Datum gilt jedoch nicht, für alle Schüler in der Berufsschule. Hierbei muss der sogenannte Stufenplan berücksichtigt werden. Zuerst kommen die Schüler und Studenten dran, die sich im Rahmen der ersten Stufe des Planes befinden. Die anderen, müssen dabei, noch etwas Geduld beweisen. Im Übrigen sind wir uns der Ironie bewusst, dass die meisten Schüler womöglich nicht, die 2 Stufe erreichen werden.

Na egal. Wir wünschen euch jedenfalls, viel Erfolg dabei, einen Termin beim Frisör, dem Geschäft Ihres Vertrauens, oder der Gesichtspflege zu bekommen und verabschieden uns, mit einem leichten Zwinkern von euch. Gute Gesundheit und einen fröhlichen Lockdown 2.0 und eine Sache noch, die wir euch ans Herz legen wollen: Schickt eure Kinder, nicht in die Schule! Zu ungewiss ist das Risiko, welches ihr damit eingeht. Sorgt nicht wieder dafür, dass wir noch weitere Monate, in unseren Häusern gefesselt werden müssen und haltet euch, egal wie unsinnig das sein mag, an die AHA-Regeln. Vielleicht schaffen wir es so eines Tages, das Virus in den Griff zu bekommen. Naja, und wenn nicht, sollten wir immer noch daran festhalten, dass wir eines Tages die Erkenntnis bekommen, dass Corona nun, zu unseren natürlichen Umfeld gehören wird. So blöd das klingen mag. Aber so, werden wir garantiert das Virus nicht los, wenn weiterhin solche sinnfreien Regelungen beschlossen werden. Ach ja, und noch etwas: Macht bitte bei den Wahlen im September, das Kreuz an der richtigen Stelle. Boykottiert die CDU/CSU und die großen Parteien... naja und vielleicht die Grünen und die Tierschutzpartei. Obwohl ich durchaus dafür bin, die Tierschutzgesetze anzupassen, sind deren Vorstellungen leider, ein wenig utopisch geworden. Dies jedenfalls, ist unsere Meinung.

In diesem Sinne
Cheerio

 

Text: CY / DD
Recherche: CY vom Land NRW / Facebook
Bilder: Land NRW auf Facebook
Die Meinungen in diesem Text, spielen nicht zwangsläufig die, der Mitarbeiter von Y-International wieder.
(C) by VBS 2021

Teilen:

Zurück

Kommentare

Einen Kommentar schreiben

Bitte addieren Sie 1 und 9.