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Neue Pfand-Regeln ab Januar

Schwerte / Deutschland: 19.09.2023 - Artikel von: Björn Schubert - Lesedauer ca: 5 Minuten

Beim Einwegpfand, gibt es ab Januar neue Regeln (Symbolbild) - Bild von: Pixabay (Pfand) 2023

Bisher musste man für viele Einweg-Flaschen 25 Cent Pfand abdrücken, den man natürlich, wenn man seine leeren Gebinde zurückgebracht hat, zurückbekommen hat. Nun gibt es ab Januar 2024, eine Erweiterung der Pfandregelung. Auf den folgenden folgenden Gebinde, erhalten Kunden ab Januar auch entsprechendes Pfand-Rückgeld bei der Rückgabe, was natürlich im Vorfeld auf den Preis beim Kauf, mit aufgerechnet werden muss.

Seit 2002 gibt es nun bei uns, den Einweg-Pfand. Damals hat es noch keine Automaten, bei der Einführung des Einweg-Pfandes gegeben, weshalb man seine leeren Gebinde noch zur Kasse bringen musste. Ein Jahr später, ist damit schluss gewesen, denn dann sind die ersten Automaten in die Läden gekommen. Früher, bevor diese Automaten gekommen sind, hat man die leeren Flaschen und Dosen, noch zerquetschen oder zerdrücken dürfen. Heute müssen sie aber inzwischen, völlig entleert und unbeschädigt in den Automaten eingeworfen werden. Mittlerweile gibt es nahezu auf jeder PET-Flasche, 25 Cent Pfand zurück, wenn man diese wieder zurückbringt. Auf Glasflaschen und den harten Mehrweg-PET-Flaschen, die von der Coca-Cola-Company in Kisten geliefert werden, erhält man 15 Cent und auf Glasflaschen, zum Beispiel Bierflaschen, 8 Cent. Früher zur DM-Zeiten, hat man für die Mehrweg-PET-Flaschen 50 Pfennige und für die Bier-Glasflaschen, 15 Pfennige bekommen. Zugegeben, zur DM-Zeiten hat sich die Flaschensuche als Kinder, noch viel mehr gelohnt. Heute hingegen, sind diese Flaschen für unsere Halbwüchsigen, ziemlich uninteressant geworden.

Früher sehr beliebt: Mehrwegpfandflaschen in ihren Kisten, heutzutage mehr in PET-Flaschen und nur noch weniger in Glas - Bild: Pixabay 2023

Die neuen Pfand-Regeln ab Januar

Ab dem 01. Januar wird das Einwegpfand auf weitere Produkte ausgedehnt. Die Deutsche Pfandsystem GmbH, weist auf ihrer Seite ausdrücklich daraufhin. Demnach wird es auch auf Milch, Milchmischgetränke und „alle trinkbaren Milchprodukte“, die sich in Kunststoffflaschen befinden, mit 25 Cent bepfandet sein. Auch diese, vollständig entleerten Gebinde, wird man dann ab 01.01.2024, in den Automaten einschieben und zurückgeben können. Dies gelte für sämtliche Produkte in ebendiesen Behältern, mit einem Füllvolumen von 0,1 bis 3 Liter. „Somit werden alle Getränke laut Verpackungsgesetz (VerpackG) in das Rücknahme- und Pfandsystem der DPG integriert.“, heißt es auf der Seite von ‚Utopia.de‘.

Pfandflaschen-Rückgabe, das sind Ihre Rechte.

Sobald ein Pfandsymbol für Einwegpfand auf ein Getränkebehälter, vom Werk aus zu sehen ist, der hat das Recht sein Pfand auch wieder zurückerstattet zu bekommen, wenn der Automat mal streikt oder sich weigert, ein leeres Gebinde zu akzeptieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob das besagte Geschäft diese Gebinde verkauft oder nicht. Das DPG-Logo ist in jedem Geschäft gleich zu behandeln. Bei Mehrwegflaschen sieht es allerdings anders aus: Ist die Flasche kaputt, müssen Händler dafür kein Pfand mehr auszahlen - immerhin kann diese Flasche so, nicht mehr befüllt werden. Sind allerdings nur die Etiketten ab, macht das nichts aus. Grund dafür ist, dass es bei Mehrwegflaschen, kein gängiges Pfandsymbol gibt und sind vielmehr an ihrer Form und einen Hinweis, direkt auf der Flasche erkennbar. Davon mal abgesehen, werden vor einer Neu-Befüllung, diese Flaschen komplett gereinigt und auch noch von übriggebliebene Etiketten erlöst.

Kleinere Geschäfte müssen nicht alles annehmen

Nicht jeder Händler ist dazu verpflichtet, die Einwegpfand-Gebinde anzunehmen. Dies richtet sich hierbei, nach Ladengröße und ob diese Geschäft auch entsprechend, diese Produkte selbst verkauft. Wer Getränke in Mehrwegflaschen verkauft, muss grundsätzlich nur, dieselbe Art und Form zurücknehmen. In der Praxis sind aber besonders große Händler oft kulant und nehmen auch jene Flaschen zurück, die sie nicht selbst verkaufen. Händler, die ausschließlich Einwegpfandflaschen oder -dosen vertreiben, müssen keine Mehrwegflaschen zurücknehmen. Wohl aber all jene Gebinde, die sie selbst in den Umlauf bringen. Doch keine Regel ohne Ausnahme: „Läden mit einer Verkaufsfläche unter 200m², wie etwa Kioske oder kleinere Tankstellen, müssen nur Leergut solcher Marken zurücknehmen, die sie selbst im Sortiment führen.“, sagt Vanessa Schifano von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Übrigens: Ein defekter Automat sei kein Grund, die Annahme zu verweigern. Wer vergisst seinen Pfandbon direkt an der Kasse abzugeben, hat drei Jahre Zeit, um ihn einzulösen. Eine kürzere Akzeptanz kommt in den Märkten immer mal wieder vor, ist aber eigentlich nicht zulässig. Und, was auch nicht rechtens ist: Pfand nur unter der Bedingung auszuzahlen, dass auch wieder pfandpflichtige Getränke gekauft werden.

Quellenangaben
Text von; Björn Schubert (Chas York), mit Ausnahme der Zitate
Bilder von: Pixabay // Björn Schubert (Chas York)
Links: Utopia.de // Wikipedia // DPG
© by YORK INTERNATIONAL 21 // VERLAG BJÖRN SCHUBERT 2023

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