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Silvester, das Fest der Freu(n)de

Der „Feiertag“ in Kürze

Zunächst einmal: Traditionell wird im deutschen Raum, zum 31.12. eines jeden Jahres, einen „guten Rutsch“, gewünscht. Dieser Spruch ist schon ein wenig in die Jahre gekommen und lässt sich, seit 1900 nachweisen. Der Silvestertag, wird häufig auf der gesamten Welt, in Gesellschaft gefeiert und wird im Volksmund auch, als Familienfeiertag betrachtet. Im Gegensatz zu dem irrtümlichen Glauben, es handele sich bei dem 31.12., um einen bundeseinheitlichen Feiertag, der irrt. Lediglich wird dieser, als ein halber Feiertag, ebenso wie Heiligabend (24.12.), angesehen. Dies erklärt sich dadurch, dass an Silvester, sofern er nicht auf einen Sonntag fällt, die Geschäfte teilweise noch, für ein paar Stunden, bis im Nachmittagsbereich, geöffnet haben. Um Mitternacht läutet man den Beginn des neuen Tages und Jahres, mit Kirchengeläut und einem mannigfaltigen Feuerwerk an. Das Feuerwerk sollte im vorchristlich-animistischen Glauben früher, „böse Geister“ vertreiben und drückt viel mehr heute eher, die Vorfreude auf das neue Jahr aus. Bei privaten Silvesterfesten sind Bleigießen weit verbreitet, wozu auch das Öffnen einer Sektflasche zählt. Die Kirchen bieten sogar regelmäßig in allen Städten und Kommunen, nächtliche Gottesdienste an. Seit Jahrhunderten wird in der gesamten Welt, zu Beginn des Neujahrestages (01.01.) ein Feuerwerk am Himmel entfacht und auch seit Jahrhunderten, erlaubt Deutschland das private Abbrennen dieser Pyrotechnik, für Nutzer ab 18 Jahren.

Bleigießen

Die Tradition "Bleigießen" existiert in seiner Grundform noch immer. Allerdings wurden die Exemplare mit der metallischen Substanz, aufgrund von Gesundheitsgefährdung, vom Markt genommen. Lediglich alternative Möglichkeiten, etwa aus Wachs, werden derzeit verkauft. Viele Party-Freunde jedoch, besitzen nach Beschluss des Verbotes, dennoch ein solches Bleigießen-Set mit der metallischen Variante. Sofern dies der Fall ist, nutzen Sie dieses nur noch, in gutgelüfteten Räumen und nur innerhalb der eigenen vier Wände. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es, bei Verwendungen in der Öffentlichkeit, zur Sanktionen führen kann, sofern man damit erwischt würde. Zudem gilt auch, diese Sets und die fertiggegossenen Gebilde, unzugänglich vor Kindern aufzubewahren, wegen verschluckbarer Kleinteile. Ansonsten nutzen Sie lieber, die neuere Variante. Sie ergeben denselben Effekt und die Versionen aus Wachs, kann man leichter aus dem Wasserglas herausnehmen, weil die Klumpen oben schwimmen. Wachs ist nämlich leichter als Wasser. Die Bleigießen-Version mit dem schmelzenden Metall, gehört nicht in den Restmüll und auch nicht, in die Kanalisation. Der chemische Stoff Blei, ist nämlich sehr gesundheitsschädlich.

Böller, Fontänen und Raketen, ein breites Sortiment

Silvester sollte stets lustig ablaufen

Soweit man zurückdenken konnte, war es immer schon Gang und Gebe, dass nach den Weihnachtsfeiertagen in Deutschland, an den letzten drei Tagen des alten Jahres die Geschäfte, ihr breites Sortiment an Feuerwerksartikeln anboten. Auch in diesem Jahr ist dies wieder der Fall und in sämtlichen Geschäften, erwartet uns auch hierzulande wieder, ab dem 29.12.2020, eine bunte Knallvielfalt. Böller, Fontänen und Raketen, ein breites Sortiment, gibt es dann wieder, käuflich zu erwerben. Allerdings war dies noch nicht alles. Denn auch die berüchtigten Batteriefeuerwerke, die ihre bunten Treibladungen, in schwindelerregender Höhe hinaufschleudern, gibt es natürlich wieder. Erstaunlicherweise werden, im Vergleich zu den 90er Jahren, die Feuerwerkskörper zu Silvester, immer günstiger und so ist es für Verbraucher, mit geringem finanziellem Budget dennoch möglich, an der alljährlichen Knallerei teilzunehmen. Auch für die Kleinen, wird natürlich wieder gesorgt. Die Feuerwerkshersteller, zu den Bekanntesten gehören;

  • Weco-Feuerwerk“ ansässig in Eitorf [Sieg]
  • Nico-Feuerwerk“ mit Sitz der Gesellschaft in Wuppertal
  • Keller-Feuerwerk“ (jetzt „Comet-Feuerwerk“) mit Sitz in Bremerhaven.
    (Keller-Feuerwerk war einst mal, in Bochum Wattenscheid ansässig gewesen)

produzieren ihre Produkte in Deutschland, nach speziellen deutschen Kriterien, welche die Pyrotechniken zu einem sicheren Erlebnis machen. Regelmäßig werden die Feuerwerkskörper von der Bundesanstalt für Materialforschung (Kurz: BAM) geprüft, bevor sie in den Verkauf gebracht werden können. Dabei unterliegen die Silvesterböller stets, aufwändige Qualitäts- und Sicherheitskontrollen, ohne dessen Freigabe der Verkauf von Silvesterfeuerwerken, nicht erlaubt werden darf.  

 

Tradition auf absteigendem Ast?

Natürlich birgt das schöne Feuerwerk auch gewisse Kritikpunkte, die auf den Sozialen Netzwerken und in diversen Nachrichtensendern, stets für Aufsehen sorgen. Seit einigen Jahren, wird auf Facebook heftig, über die Nutzung von Böllern, diskutiert. (Das Wort „Böller“ steht für den Feuerwerksartikel mit Knallerzeugung. Raketen oder andere Feuerwerksartikel als Böller zu bezeichnen, ist demnach nicht ganz korrekt, wird allerdings umgangssprachlich in Deutschland, als Sammelbegriff genutzt). Eines der wichtigsten Kriterien in diesen hitzigen Diskussionen, ist die Umwelt und der Tierschutz. Aussagen zufolge, haben die Tiere Angst und die Feinstaubbelastung, sei nicht zu vernachlässigen. Wie der Bayern-Rundfunk (BR) einst im Juli 2020 berichtete, sei die Theorie über die Feinstaubbelastung nicht haltbar gewesen. Der Untersuchung zufolge, verursachten Feuerwerke an Silvester 2019 in Deutschland etwa 1.477 Tonnen Feinstaub. Das Umweltbundesamt (UBA) war bislang davon ausgegangen, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern jährlich rund 4.200 Tonnen Feinstaub freisetzt - den größten Teil davon in der Silvesternacht.“, so ein Zitat des Internetauftritts des Bayrischen Rundfunks. Die Neue Untersuchung der VPI stützte sich hierbei auf Labormessungen, die dann auf die Explosiv-Masse, aller bundesweit verbrauchten Feuerwerksartikel hochgerechnet wurden. Demnach betrug, laut Aussage des Studienleiters Fritz Keller, der Anteil des Silvesterfeuerwerkes, gemessen an der jährlichen Feinstaubemission „gerade einmal, 0,7%“. Demnach war die Behauptung, die Feinstaubmenge würde überschritten werden, nicht gegeben. Ein weiteres Hauptproblem bei Feuerwerksartikeln ist die Tatsache, dass viele Bürger im Lande, schon zu früh damit beginnen, ihre Böller abzufeuern und stets für Lärmbelästigungen, vor Silvester sorgen. Grundsätzlich ist es nur Volljährigen gestattet, zwischen dem 31.12. (0 Uhr) und dem 01.01., bis 24 Uhr pyrotechnische Feuerwerke der Klasse II abzubrennen. Feuerwerkskörper der Klasse I sind demnach ganzjährig erhältlich und sind, für über 12-jährige Kinder auch im gesamten Jahr erlaubt. Im Volksmund, werden die Artikel der Klasse I auch, „Kinderfeuerwerk“ genannt.

Das Problem mit den ‚Polenböllern‘

Sie sind laut, machen auch Spaß und sind nicht aus Deutschland. Folglich sind diese Arten der eingeführten Böller aus dem Ausland, nicht in der Bundesrepublik erlaubt. Aber nicht nur die Einfuhr, sondern auch das Abbrennen dieser Pyrotechnik, ist verboten. Dennoch erlangen diese sogenannten „Polenböller“, Jahr für Jahr, immer mehr Beliebtheit. Woran das liegt, erklärt der leidenschaftliche Feuerwerksfreund Björn Schubert mit folgenden Worten: „Heutzutage enthalten die deutschen Böller, kaum noch genügend Schwarzpulver, sodass sie für Personen, welche auf Action aus sind, zunehmend unattraktiver werden. Da man aber nicht auf das Böllern verzichten und Krach machen möchte, greift man halt auf die Polenböller zurück, die man sich ganz leicht im Internet bestellen, oder aus einem fremden Land ins Deutsche Inland schmuggeln kann.“ Auf die Frage hin, ob es nicht auffallen würde, vom Bundesgrenzschutz, antwortete Schubert wie folgt: „Anscheinend nicht. Da die Grenzen ohnehin alle geöffnet sind, ist es ein leichtes Spiel für viele ‚Schmuggler‘. Außerdem werden Bestellungen, aus dem europäischen Raum, kaum akribisch kontrolliert, sodass es sehr einfach ist, an solche Feuerwerkskörper heran zu kommen.Er selbst sagte auch mal aus, dass er sich vor 5 Jahren selbst, diese sogenannten Polenböller gekauft habe, nur um mal zu testen, wie sie denn wären. „Mir waren diese Dinger, die sich nicht entscheiden können, was sie letzten Endes für einen Effekt verursachen wollen, viel zu laut.“, äußerte Schubert.

 

Woran erkenne ich Polenböller?

Diese sogenannten Polenböller, sind im Grunde schon mal sehr leicht, von unseren deutschen Kassenschlagern, zu unterscheiden. Man werfe zunächst einen Blick, auf die gekaufte Marke; sofern diese sich nicht, mit den in Deutschland verkauften Produkten gleichen, sind es immer Polenböller. Der staatlich anerkannte Pyrotechniker Nick Edgington aus dem bundesweit tätigen Unternehmen „Rohr Feuerwerke“, sagte im Jahr 2018 in einem Bericht der HAZ (Hannoverische Allgemeine) aus, Handelsübliches Feuerwerk ist anhand der CE-Kennzeichnung zu erkennen. Außerdem muss der Hersteller aufgedruckt sein.“ Ebenfalls muss deutlich, laut seinen Angaben, die Nettoexplosivstoffmenge (NEM) und die Kategorisierung lesbar sein. (Also Klasse I oder Klasse II Feuerwerke). In Deutschland sind nur die zwei Kategorien erlaubt: die erste Gruppe für Kinderfeuerwerk wie Brummkreisel, Teppichknaller und Knallerbsen. Die zweite Kategorie für Raketen, Batteriefeuerwerk und Fontänen.“, so Edgington. Dagegen ist das, bis vor zwei Jahren (2016) bundesweit vorgeschriebene Prüfsiegel des Bundesamts für Materialforschung und -Prüfung (BAM), nicht mehr vorgeschrieben. Grund dafür ist laut Edgington, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der die Prüfung durch die BAM, für europarechtswidrig erklärt habe. Edgington empfiehlt außerdem, nur Feuerwerkskörper in großen Geschäften, Supermärkten und Discounter zu kaufen. Auf keinen Fall auf dem Flohmarkt oder unverpackt aus dubiosen Holztruhen“, betont der Experte. Der Umgang mit ungekennzeichneten Böllern, können schlimme Folgen haben, so Edgington. Diese Feuerwerkskörper enthalten teilweise weniger pyrotechnisches Material, aber dafür wesentlich brisantere Stoffe als gewöhnliches Schwarzpulver“. Die Auswirkungen der teilweise unscheinbaren und oft nicht besonders großen Exemplare, seien kaum einzuschätzen. Sie sind nicht nur viel lauter und kräftiger, sondern können auch bei leichten Erschütterungen explodieren“, warnt der Experte. Oft seien auch die Zündschnüre zu kurz oder würden zu schnell abbrennen. Dann kann bei einem Unfall auch eine Hand abgetrennt werden“, sagte er.

Zugelassene Böller, dürfen keine Finger abreißen!

Die Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) prüft regelmäßig jedes einzelne, für den Handel vorgesehene Böller-Modell auf Herz und Nieren und gibt nur, die Artikel zu Silvester frei, welche die strengen festgelegten Kriterien erfüllen. „Wer sich bei den Krachern an die Gebrauchsanweisung hält, dem kann eigentlich kaum etwas passieren“, sagte Laborleiter Lutz Kurth 2002, in einem Onlineartikel des Tagesspiegels aus. Die meisten Verletzungen in der Silvesternacht passieren, weil nach Feuerwehr-Chef Berlin, Albrecht Broemmes Erfahrungen, viel Unfug mit Feuerwerkskörpern getrieben wird. Versuche der BAM zeigten, dass die in Deutschland zugelassenen Kracher bei einer Explosion in der Hand zwar, schwere Verbrennungen verursachen, aber keine Finger abgerissen werden. Verbotene Böller aus Polen mit stärkerer Ladung sprengten bei dem Versuch die Finger der simulierten Hand ab.

 

Aufkommende Verbotsplanungen

Ob sämtliche Feuerwerke in Deutschland, auf Grund der derzeitig herrschenden Corona-Pandemie, verboten werden, erörtert die Bundesregierung in einem Gremium, am kommenden Mittwoch dem 25.11.2020. Demnach ist geplant, wie im Nachbarland Niederlande, die Feuerwerkskörper zu verbieten, um die Krankenhäuser entsprechend zu entlasten. Ein Verbot allerdings wäre nicht nur, mit erheblichen Risiken behaftet, sondern würde die Bürger dazu erhöht anhalten, trotzdem zu knallen. Einige Bürger, lassen sich das traditionelle Böllern nicht verbieten. Das liest man immerhin, auf diversen Facebook-Kanälen und in verschiedensten Foren von Böller-Freunden.“, so Schubert bei einem kurzen Statement.

Welche Risiken entstehen, im Falle eines Verbots?

Sollte die Regierung, ein Verbot am 25.11.2020 bewirken, kann das ungeahnte Folgen haben. Nicht nur für die potenziellen Kunden von Silvesterfeuerwerk, sondern auch für die Regierung selbst, der Feuerwerksfirmen, sowie der Krankenhäuser und Notdienste. Nur weil etwas verboten wird, heißt dies noch lange nicht, dass sich auch jeder daran, halten wird.“, so Schubert. Ein Verbot hätte weitreichende Folgen, die bislang noch ungeahnt sind. In erster Linie, gäbe es Ausschreitungen vor dem Bundestag und den Rathäusern der Städte. Es käme dann unweigerlich, eine Bürgerkriegsstimmung auf. Was sich bislang auf Facebook begrenzte, würde dann auf den Straßen ausgetragen werden. Die Bürger sind ohnehin schon wütend. Ein Funke im Pulverfass, entsteht sicherlich durch die Tatsache, wenn Silvester auch noch abgeschafft werden würde.“, so Schubert. Kein gutes Omen, für die Regierung. Auf Facebook kursierte ein Video, in welchem ein „Corona-Leugner“ den Reichstag stürmt und einen Politiker anpflaumt. Das, nur in einer anderen Größenordnung, stelle ich mir vor.“, befürchtete Schubert, bei seinem Interview. Das Wort Corona-Leugner, sehe ich hierbei eher als falsch an. Richtig wäre eher das Wort ‚Corona-Maßnahmen-Gegner‘, das trifft zumindest, auf den Großteil der pöbelnden Bürger zu.“, fügte Schubert an. Selbst für die Feuerwerksindustrie, wäre ein Verbot, wie ‚wa.de‘ mitteilte, der Ruin. Zahlreiche Arbeiter würden arbeitslos werden und hinzu kommt auch, dass die Feuerwerkskörper, nach einem beschlossenen Verbot, nicht mehr in Deutschland produziert werden können. Folglich, davon geht Schubert aus, dass im Falle eines Verbotes, die Feuerwerksfirmen pleitegehen werden und die Tradition im kommenden Jahr, aussterben würde. Eine temporäre Untersagung, liefe dann irgendwann, auf ein dauerhaftes Wegbleiben der Feuerwerkssortimente in unseren Supermärkten hinaus, so Schubert.

Produktionen von Feuerwerken

Sobald die Feuerwerksfirmen pleitegehen würden, stünde Deutschland vor einem weiteren Dilemma. Ganz schnell wäre es dann nämlich vorbei, mit den gutgeprüften Produktionen von "Weco", "Comet" und Co. Sofern das Feuerwerksverbot, auf Grund rückläufiger Infektionszahlen wieder aufgehoben würde, stünde Deutschland alsbald, eine neue Krise bevor. Die Regierung, die mit ihren Verbot die Feuerwerksproduzenten in den Ruin getrieben hatte, plante mit ihrem Verbot allerdings nicht, auf langfristiger Ebene. Die Fabriken wären geschlossen, die Produktionen stünden still und Silvester 2021 näherte sich. Doch Feuerwerksfirmen, welche in Deutschland geprüfte Produkte produzieren, gäbe es keine mehr. Folglich müsste ein Importabkommen aus den Nachbarsländern in Kauf genommen werden. Da die Vorschriften von Produkten allerdings in anderen EU-Ländern vollkommen unterschiedlich, zu denen in Deutschland sind, bliebe es fraglich, ob der Verkauf von importierten Feuerwerkskörpern überhaupt, eine Zulassung fände. Nichtsdestotrotz, gelte dies auch für Firmen aus Deutschland, die in die Nachbarsstaaten "umziehen" würden. Da eine Firma verpflichtet ist, sich an die gegebenen und geltenden Bestimmungen, des Landes zu richten, in welchem sie produzieren, sähe es allenfalls nüchtern aus, jemals nach einem Verbot wieder in der BRD an Feuerwerkskörper, zu Silvester zu gelangen. Abgesehen davon, wäre es ohnehin einfacher für die Regierung, die Feuerwerke dann gänzlich und auf Dauer zu verbieten, weil sie solche Aufwände, mit Importe, neue Prüfungen etc. wohl kaum auf sich nehmen würden. Dafür solch hohen Aufwand zu betreiben, eine "unnötige Gegebenheit", wie viele es nannten, mit kostenintensiven Methoden wieder herzustellen, würde wohl niemand aus der Regierung, freiwillig auf sich nehmen.
Eine weitere Problematik wird sein, dass viele Wutbürger, die sich ihre Tradition nicht nehmen lassen wollen, sich illegale Feuerwerksartikel im Internet, beschaffen werden. Die Gegebenheit, diese sogenannten Polenböller, aus dem deutschen Markt erfolgreich verdrängen zu wollen, führe dann leider zu ad absurdum. Damit wurde ein Kampf betrieben, der mit einem Verbot, vollkommen verloren würde. Da die Feinstaubbelastung, in den vergangenen Jahren, nicht höher war und die Tiere sich inzwischen, seit Jahrhunderten, an diese Gegebenheit angepasst haben, kann man diese Begründung für eine Abschaffung, nicht wirklich anwenden. Gleichwohl es der Natur nicht schaden würde, was man dazu auch sagen müsste. Doch was hätte man dann noch? Arbeiten, Essen und Schlafen? Na, wenn dies nicht zu Ausschreitungen führen wird, dann wisse Schubert auch nicht weiter, meinte er. Traditionen jedenfalls, müssen bewahrt werden. Besonders in einem Jahr wie diesem, welches mit immer mehr Beschränkungen einhergeht, sollte ein bisschen Tradition wohl, noch bewahrt bleiben.

In diesem Sinne…

Cheerio

Quellenangaben

Quellen:
Wikipedia, wa.de, BAM, BR,
Tagesspiegel, LocalZone
Bilder:
Chas York, Google

Artikel:
DD, DK,
Interview mit:
Björn Schubert

 

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