Corona / Nachrichten

Verschärfung der Maskenpflicht

... und nun?

Schwerte am 20.01.2021 (VBS): Seit rund März/April des letzten Jahres, müssen wir im Alltag mit einer sogenannten OP- oder Alltagsmaske herumlaufen. Dabei galt sie zunächst nur, in Geschäften und im öffentlichen Personen Nah- und Fernverkehr. Doch nun sind die Geschäfte zu und seit Ende 2020, müssen wir diese Dinger nun auch, in den Innenstadtkernen tragen. Augenscheinlich reicht der Regierung es wohl nicht, wenn diese Einweg-OP-Masken auf der Straße herumliegen und jetzt, wo jeder seine individuelle Stoffmaske besitzt, die man mehrfach verwenden kann, scheint es dem Bund wohl auch nicht auszureichen, dass man sich selbst und andere damit schützt.

Nun hat die Bundesregierung eine Entscheidung getroffen: Alltagsmasken aus Stoff, sind im ÖPNV / ÖPFV und in Geschäften, nicht mehr zulässig. Dies gilt ab heute und voraussichtlich bis zum Valentinstag (14.02.2021). Doch was wird dann aus der Alltagsmaske? Ganz klar: Es wird nichts darüber gesagt, dass man diese nicht noch in der Innenstadt tragen dürfte. Dies geht aus keinerlei Berichten, sowohl weder bei ntv, noch bei sonst einem Nachrichtensender hervor. Dennoch ist es wohl vielen sehr unpraktisch, gleich zwei Masken mitzuführen. Nun darf man diese Alltagsmaske aber auch nicht mehr im Supermarkt benutzen, sondern muss dann seine Alltagsmaske mit einer OP-, FFP2- oder KN95-Maske austauschen und das noch, bevor man den Laden betritt. Was ist aber mit den Leuten, die sich bislang noch nicht damit eingedeckt haben und jetzt welche brauchen? Da gibt es ein paar Möglichkeiten, die wir euch eben mitteilen. Allerdings beruht dieses auf Gutglauben, weil es auch leider, nirgendwo erwähnt wird.

1. Apotheke

Klar ist es, dass man diese Masken, in der Apotheke käuflich erwerben kann. Doch wie denn, wenn ich die Geschäftsräume, mit der Stoffmaske nicht mehr betreten darf? Seien Sie clever und vor allem, auf der Hut. Ein Ladenlokal, ohne die zulässige Maske vor dem Gesicht zu betreten, könnte nicht nur teuer werden, sondern auch dafür sorgen, dass andere Leute einen schief anblicken könnten. Bleibt also vor der Grenze des Einganges stehen und fragt idealer Weise, einen Apotheker, ob er über die erlaubten Masken verfügt. Meistens, sind die dann so freundlich und erlauben euch dennoch den Zutritt und ihr könnt die Masken somit kaufen. Bei einem Supermarkt hingegen, wird dies schon etwas schwieriger, weil dort meistens nicht immer einer, direkt vor dem Eingang herumläuft. Es wird somit schwerlich jemanden zu finden, den man darum bitten könnte, Masken aus dem Laden für einen zu besorgen.

2. Online-Bestellung

Für Personen, welche über "Amazon-Prime" verfügen, ist eine Onlinebestellung dieser Masken durchaus einfacher. Man bestellt sie dort, in verschiedenen Farben; schwarz, pink oder diesem standardblau (auf OP-Masken bezogen) und bekommt sie innerhalb, sofern lieferbar, nach einem Tag zugeschickt. Kunden die allerdings nicht, über den verschnellerten Service dieses Online-Versandhauses verfügen, müssen leider etwas länger warten. Sofern der Einkauf dringlich ist, empfehlen wir diesbezüglich Punkt 1. Wir empfehlen übrigens, die schwarzen Masken. Die sind außergewöhnlich, sind günstig und passen nahezu, zu jedem Outfit. Besonders bei Männern, ist diese OP-Maske beliebt.

3. Einen Freund fragen

Besitzt ein Freund von euch vielleicht schon, eine zulässige Maske, dann fragt ihn doch freundlich, ober er euch ein Päckchen Einwegmasken für euch besorgen kann. Ihr könnt dann mit euer Stoffmaske vor der Apotheke oder dem Laden warten und habt somit weniger Stress. Zwar hat der Freund diesen womöglich, aber sicherlich ist er diesen schon gewöhnt.

4. OP- und Stoffmasken, im Altenheim nicht zulässig

Die medizinische OP-Maske, die mit der blauen, pinken, grünen oder schwarzen Vorderseite, sind jedoch nicht in Krankenhäusern, Altenpflegeheime oder in Hospizen gestattet. Hierzu nutzt bitte eine FFP2- oder KN95 Maske. Zwar sieht man damit aus wie ein Huhn, aber die Regierung will es so. Außerdem schützen Sie, laut dem Bund damit, die älteren Mitbürger die ihr besucht, vor einer möglichen Corona-Infektion. Erkundigt euch allerdings vorab, in eurer Einrichtung in welcher ihr jemanden besuchen wollt, über die dort herrschenden Richtlinien. Da jedes Krankenhaus unterschiedliche Vorgaben haben könnte.

5. Einwegmasken in den Hausmüll, oder Stadtmülleimer?

Wenn man die Sache ganz genau nehmen möchte und die Infektionsgefahr durch kontaminierte Masken vermeiden möchte, sollte man sie eigentlich dem Sondermüll, nach dem Tragen, zuführen. Doch wer macht dies schon freiwillig? Zumal ja auch nicht jede Stadt mal eben, über eine separate Sondermüll-Tonne verfügen wird. Abgesehen davon, ist es schwer vorstellbar, dass die Apotheken, kontaminierte Masken zurücknehmen werden. Demnach solltet ihr diese dann, wenn sie nicht mehr gebraucht wird, in den Restmüll werfen, oder nutzt dafür einen Mülleimer der Stadt, sofern ihr euch draußen aufhalten solltet. Sie in die Botanik zu werfen, wäre ziemlich unklug, weil inzwischen massenweise von diesen Dingern irgendwo herumliegen. Macht aber bitte nicht den Fehler und spielt den Helden. Wir haben schon öfters Personen gesehen, die eine verschmutzte Maske vom Boden aufgehoben haben, um diese fachgerecht in der städtischen Tonne zu entsorgen. Man weiß nie, was der Träger dieses Utensils zuvor hatte. Ihr könnt euch damit unweigerlich anstecken. Seht ihr also Masken draußen auf den Boden liegen, lasst sie dort. Hebt sie nicht auf. Auch wenn ihr euch stark für die Umwelt einsetzten möchtet.

6. Achtet auf die korrekte Verwendung

Bild: Warnhinweise FFP-2 Maske - Foto von MH

Einwegmasken, heißen nicht umsonst "Einweg"-Masken. Deshalb gelten hierbei, folgende Regeln und ja; jetzt wird es ziemlich merkwürdig.

Sicherheitshinweise auf einer Partikelmaske (FFP2)

  • Nichteinhalten der Sicherheitshinweise oder Beachten der richtigen Passform kann zu Gesundheitsschäden oder Tod führen.
  • Holen Sie sich Beratung von einem qualifizierten Sicherheitsexperten, bevor Sie die Maske verwenden.
  • Die Maske liefert keinen Sauerstoff. Nur in ausreichend belüfteten Bereichen verwenden. Nicht in Umgebungen mit einer Sauerstoffkonzentration von weniger als 19,5% verwenden.
  • Nicht verwenden bei Schadstoffkonzentrationen, die unmittelbar gesundheits- oder lebensgefährlich sind.
  • Nicht in explosionsgefährdeten Bereichen verwenden.
  • Nicht verwenden bei erhöhtem Atemwiderstand, Verunreinigungen oder Beschädigungen.
  • Gesichtsbehaarung, Bärte und Bestimmte Gesichtsmerkmale, können die Wirksamkeit dieser Maske beeinträchtigen.
  • Berühren Sie nie die Maskeninnenseite.
  • Nicht wieder verwendbar
  • Nicht waschbar.

Da wir nun die Regeln alle wissen, wissen wir nun auch, wer sich genau an die Vorschriften halten wird. Zumindest schon mal nicht die Arbeitgeber. Denn Zeit ist Geld und Letzteres fehlt in der derzeitigen Lage, ohnehin schon. Die Frage, ob sich viele Arbeitgeber, wenn deren Mitarbeiter nicht bereits in Homeoffices verfrachtet wurden, daran halten werden, ist eher unwahrscheinlich. Vermutlich finden einige sogar Wege und Mittel, mit Hilfe von Schlupflöchern wie sie aus ihren Mitarbeitern dennoch, den größtmöglichen Nutzen ziehen können. Was mit denen ist, die sich tatsächlich daran halten werden? Nun, bei denen landen ca. 90% der Masken in der Botanik. Dabei wurde in diesem Jahr, einiges für Verbote von Plastikbesteck, -Tüten, Becherdeckel usw. in die Wege geleitet, jedoch bei den Masken scheinbar nicht. Na irgendwie müssen ja die Kunststoffhersteller, überleben. Schließlich würden die sonst, arbeitslos und überflüssig werden, sofern man das Plastikverbot durchbringen würde.

7. Stoffmasken

Ihre Stoffmasken sind aber nicht explizit verboten worden. Nur in Geschäften und im Bereich des öffentlichen Personen Nah- und Fernverkehrs. Außerdem war nur von "Lebensmittelgeschäften" die Rede. Ob dies dann auch bei KODI gelten würde? Immerhin hatten die ja, wie wir in meinem BLOG-Beitrag lesen konnten, geöffnet und Lebensmittel verkauften die immerhin nicht so wirklich. Hierbei gilt wohl nur "Probieren geht über Studieren" und sich durch zu fragen. Unsere Regierung schaffte es wohl nicht, genau zu benennen, was bei dieser Regelung zu beachten ist.

8. Masken sind nicht übertragbar. Viren und Bakterien schon.

Wie oft hat man das Problem: Man sitzt zu zweit im Auto, will eben mal schnell einkaufen und dann, als man auf dem Parkplatz des Geschäftes angekommen war, fällt einem auf, dass man die Kiste mit den Masken zuhause vergessen hatte: "Hier, nimm so lange meine.", heißt es dann schnell. FALSCH!!! Ganz falsch! Niemals, wirklich niemals, die Maske untereinander austauschen. Selbst wenn es der Partner ist und ihr die ganze Zeit miteinander herumknutscht. Körperfremde Bakterien, können auch dem Partner schaden. Besonders dann, wenn man die Einwegmaske, entgegen der Nutzungsrichtlinie, mehrfach verwendet hatte. Es wird übrigens davon abgeraten, vom Hersteller, eine solche Maske mehrfach zu benutzen. Doch wir kennen die Bequemlichkeit der Bürger und solange das Teil noch gut und einigermaßen sauber erscheint, könnte man dies durchaus tun. Doch unsichtbare Freunde, sieht man leider nicht, mit bloßem Auge. Deshalb, behaltet eure Bazillen besser für euch. Außerdem habt ihr den Vorteil, dass es möglicherweise euer Immunsystem stärken könnte. Wir sagen aber, "könnte". Wer es natürlich mit der Tragedauer übertreibt, darf sich anschließend nicht wundern, wenn er mit Bauchschmerzen, oder schlimmeren Symptomen, im Bett oder Krankenhaus liegt. Glaubt mir, ich weiß wovon ich rede :/

9. Aufbewahrung

Haltet eure Masken, egal ob OP-, FFP2-, KN95- oder Alltagsmasken, immer stets an einem luftdichten und möglichst keimfreien Ort auf. Ideal sind dafür Tupper- oder Lock'N'Lock-Dosen. Niemals im Handschuhfach, oder irgendwo auf dem Sitz, sowie Armaturenbrett liegen lassen. Auch das Anhängen am Rückspiegel ihres Fahrzeuges, ist nicht zu empfehlen. Abgesehen von einer möglichen Sichtbeeinträchtigung, können Feuchtigkeit durch die Atemluft im Innenraum, sowie äußere Wettereinwirkungen der Maske schaden. Sie könnte dann nicht mehr einwandfreien Schutz bieten. Außerdem ist das Material dieser Masken durchaus, ein guter Nährboden für Bakterien, Pilze und sogar Herpesviren (HSV). Sie mit Desinfektionsmittel einzusprühen, kann man machen, ist aber unsinnig, weil man dieses alkoholhaltige Aerosol, die ganze Zeit einatmet, was auch zu Gesundheitsschäden der Schleimhäute führen kann. Nach der Verwendung einer Einwegmaske, empfiehlt der Hersteller diese logischerweise, zu entsorgen. Vor Feuchtigkeit und starker Hitzeeinwirkung (z.B. im Auto im Sommer) schützen. Nicht im Kühlschrank aufbewahren. Stoffmasken stets, nach ihrer Verwendung auf mindestens 60°C waschen. Dies tötet alle Keime ziemlich gut ab. Um ganz sicher zu gehen, waschen Sie Ihre Stoffmaske lieber auf 90°C sofern es der verwendete Stoff ermöglicht.

10. Mit längerer Dauer der Maskenpflicht rechnen

Grundsätzlich gilt die beschlossene Verschärfung der Maskenpflicht bis zum 14.02.2021. Doch wir wissen alle, dass trotz der Verschärfung, die Zahlen nicht sonderlich stark sinken werden. Decken Sie sich also vorsichtshalber mit ausreichend Einwegmasken ein, auch über dem 14.02. hinaus. Immerhin ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass die erweiterte Maskenpflicht eher verlängert statt abgeschafft wird. Achten Sie stetig auf neue Veränderungen in den Nachrichten. Auch hier werden wir künftig, weitere Informationen zu Beschränkungen, oder sogar Lockerungen preisgeben, sofern sie denn eintreffen werden. Feiern sie keine Partys und halten Sie sich, auch wenn es Ihnen schwerfällt, an die Vorgaben des Landes oder des Bundes. Irgendwann müssen wir es mal hinbekommen können, dass diese Krise mal bald vorbei sein kann. Wir haben leider schon, einen Monat verloren und ein weiterer wird leider wohl, unweigerlich folgen. Haltet euch, egal wie bescheuert die Richtlinien sind, daran und denkt immer an die Gewerbetreibenden, denen ihr damit und mit einer weiteren Verlängerung eines Lockdowns, schaden könntet. Immerhin könnte euer Lieblingscafé dadurch geschlossen werden und das nicht nur, für einen Zeitraum des Lockdowns, sondern für immer. Helft Anderen, die sich ggf. keine Masken leisten können, oder unterstützt euch gegenseitig, natürlich im Rahmen des Erlaubten, dass jeder eine Einwegmaske erhalten kann. Verzichtet auf Kontakte (nur im Rahmen des Erlaubten) und haltet euch, wenn möglich, nur noch zuhause auf. Draußen gibt es ohnehin nicht mehr viel zu erleben.

Recherche: CY
Text: CY
Bilder: Google-Bildersuche / Wikipedia
(C) by VBS 2021

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